Kurz und knapp: Die Kanzlei Weber unterstützt Sie seit 2010 in allen Fragen des Bildungsrechts, Schulrechts und bei Schulplatzklagen – mit über 200 positiven Ergebnissen. Wir setzen Ihre Rechte durch und vertreten Sie termingerecht mit fundierter Expertise.
Unsere Schwerpunkte im Schul- und Bildungsrecht
Bildungsrecht
Rechtssichere Beratung für Bildungseinrichtungen und Lernende – damit Bildung fair gelingt.
Wir beraten Eltern zu Bildungsrecht, Schulrecht, Schulplatzklage, Noten anfechten, Ordnungsmaßnahmen, Nachteilsausgleich, Mobbing, Privatschulvertrag und Widerspruchsschreiben, stets fristgerecht und nach geltendem Recht.
Unsere Expertise reicht von der ersten Beratung bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung. Dabei setzen wir auf fundierte Rechtsanalyse und klare Kommunikation.
Jeder Fall wird individuell bewertet, um die optimale Strategie zu entwickeln. Unser Ziel ist, die Bildungslaufbahn Ihres Kindes zu schützen.
Kontaktieren Sie uns direkt unter: 089 21527072. Selbstverständlich beraten wir Sie persönlich. Wir nehmen innerhalb von 24 Stunden Kontakt mit Ihnen auf.
Bildungsrecht
Im Bildungsrecht vertreten wir Eltern bei Fragen zur Schulzugehörigkeit, zum Schulwechsel und zu Aufnahmekriterien. Wir prüfen Anträge gemäß §§ 39‑41 SchulG und unterstützen bei Widersprüchen. Unsere Leistungen umfassen komplette Fallbearbeitung, von Antrag bis Entscheidung. Dabei greifen wir auf langjährige Erfahrung und aktuelle Rechtsprechung zurück, um Ihre Chancen zu maximieren.
Ihr Mehrwert
Wir sichern Ihnen einen klaren Rechtsweg, reduzieren Stress und vermeiden teure Verzögerungen.
Durch unsere Unterstützung erhalten Sie schnelle Entscheidungen und behalten den Fokus auf die Ausbildung Ihres Kindes.

Schulrecht
Im Schulrecht vertreten wir Eltern bei Konflikten mit Schulen, bei Ordnungsmaßnahmen und bei Beschwerdeverfahren. Wir analysieren schulinterne Regelungen und setzen geltendes Schulgesetz durch. Unsere Vertretung reicht vom Schriftverkehr bis zur mündlichen Verhandlung, stets unter Einhaltung gesetzlicher Fristen. Das Ziel ist, die Rechte Ihres Kindes zu wahren.
Was dahinter steckt
Wir prüfen jede Entscheidung auf Verhältnismäßigkeit und formale Korrektheit.
Unsere Prüfung deckt formale Fehler und unzulässige Maßnahmen auf.

Schulplatzklage
Bei überfüllten Schulen oder Kapazitätsengpässen bringen wir Ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Wir erstellen Klagebegründungen nach § 42 SchulG und stellen alle erforderlichen Nachweise bereit. Unsere Erfahrung mit gerichtlichen Verfahren ermöglicht eine zügige Durchsetzung Ihres Anspruchs auf einen Schulplatz.
In der Praxis
Wir erreichen häufig innerhalb von drei Monaten eine verbindliche Zusage.
Unsere Mandanten erhalten oft innerhalb von 12 Wochen einen garantierten Schulplatz.

Elternrechte
Wir stärken Ihre Rechte bei schulischen Entscheidungen, die Ihr Kind betreffen. Das umfasst Informationsrechte, Mitwirkungsrechte und das Recht auf Beschwerde. Wir beraten über rechtliche Möglichkeiten und vertreten Sie bei Gesprächen mit Schulen und Behörden. Ihre Stimme bleibt hörbar.
Gut zu wissen
Eltern haben ein Recht auf transparente Entscheidungsprozesse.
Gesetzlich ist die Beteiligung der Eltern bei schulischen Maßnahmen verankert.

Noten anfechten
Wenn Noten ungerecht erscheinen, prüfen wir die Bewertung nach Schulgesetzen und Prüfungsordnungen. Wir fordern Nachkorrekturen und bereiten Widersprüche vor. Unsere Vorgehensweise berücksichtigt Fristen, Beweismaterial und schulinterne Richtlinien, um Ihre Chancen zu erhöhen.
Besonderheiten
Wir legen Wert auf dokumentierte Fehlbewertungen und setzen diese gezielt in Verhandlungen ein.
Durch detaillierte Analyse erzielen wir häufig korrigierte Noten.

Ordnungsmaßnahmen
Bei schulischen Sanktionen prüfen wir Verhältnismäßigkeit und formale Rechtmäßigkeit. Wir vertreten Eltern bei Einsprüchen gegen Verweis, Zeugnisentzug und andere Maßnahmen. Unsere Strategie kombiniert Rechtsmittel, Gespräche und ggf. gerichtliche Schritte, um faire Lösungen zu erreichen.
Wissenswertes dazu
Wir setzen auf schnelle Kommunikation, um Fristen einzuhalten.
Fristgerecht einzureichen ist entscheidend für den Erfolg.

Nachteilsausgleich
Wir sichern Kindern mit Lernbehinderungen die gesetzlich garantierten Ausgleichsmaßnahmen. Wir beantragen nach §§ 57‑60 SGB IX individuelle Hilfen und unterstützen bei der Umsetzung. Unsere Beratung umfasst Erstellung von Gutachten, Antragstellung und Durchsetzung gegenüber Schulen.
Ihr Mehrwert
Der Ausgleich ermöglicht chancengleiche Bildungserfolge.
Durch unseren Einsatz erhalten betroffene Schüler notwendige Unterstützung.

Mobbing
Wir vertreten Betroffene und Eltern gegen schulisches Mobbing. Wir prüfen die Aufsichtspflicht der Schule und fordern geeignete Schutzmaßnahmen. Unsere Schritte umfassen Meldungen, Gespräche, Schulinterne Verfahren und ggf. Klagen nach § 8 SGB VIII.
In der Praxis
Wir erzielen häufig schnelle Interventionen und präventive Maßnahmen.
- Unsere Mandanten berichten von nachhaltiger Verbesserung des Schulklimas.

Privatschulvertrag
Wir prüfen private Schulverträge auf Rechtmäßigkeit und faire Bedingungen. Wir beraten bei Kündigungen, Vertragsänderungen und Streitigkeiten. Unser Service deckt alle Vertragsbestandteile ab, um Ihre Interessen zu wahren und unliebsame Klauseln zu entfernen.
Gut zu wissen
Vertragsklauseln dürfen nicht gegen das Schulgesetz verstoßen.
Wir identifizieren riskante Bestimmungen und bieten Gegenvorschläge.

Widerspruchsschreiben
Wir erstellen Widersprüche gegen schulische Bescheide, Prüfungsentscheidungen und Verwaltungsakte. Wir prüfen die Rechtsgrundlage, formulieren präzise Argumente und reichen das Schreiben fristgerecht ein. Unser Service erhöht die Erfolgschancen erheblich.
Was Sie erwarten können
Wir liefern ein juristisch einwandfreies Schreiben innerhalb von 48 Stunden.
Unser schneller Service spart Ihnen Zeit und Aufwand.

Über uns
Wir sind ein spezialisiertes Team für Schulrecht, das seit 2010 Mandanten erfolgreich vertritt. Unsere Kanzlei kombiniert juristische Präzision mit persönlicher Betreuung.
Was uns auszeichnet
- Mehr als 200 abgeschlossene Fälle im Bildungsbereich
- Umfassende Fachkenntnis nach SchulG und SGB VIII
- Individuelle Fallanalyse und maßgeschneiderte Lösungen
- Fristgerechte Bearbeitung aller Anträge
Unsere Leistungen
Wir decken das gesamte Spektrum des Schulrechts ab, von Bildungsrecht bis Widerspruch.
- Bildungsrecht
- Schulrecht
- Schulplatzklage
- Elternrechte
- Noten anfechten
- Ordnungsmaßnahmen
- Nachteilsausgleich
- Mobbing
- Privatschulvertrag
- Widerspruchsschreiben
Haeufige Fragen
Welche Kosten entstehen für eine Schulplatzklage?
Die Gebühren starten bei 1.200 Euro und richten sich nach dem individuellen Aufwand.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Widerspruchs gegen Schulentscheidungen?
In den meisten Fällen benötigen wir zwischen acht und zwölf Wochen.
Welche Leistungen umfassen unser Serviceangebot?
Dazu gehören juristische Beratung, Prüfung von Unterlagen, Erstellung von Anträgen sowie Ihre Vertretung bei Behörden und vor Gericht.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für uns?
Unsere Arbeit orientiert sich am Schulgesetz (SchulG), SGB VIII, BORA sowie den Richtlinien der zuständigen Landesbehörden.
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Wir unterstützen Sie bei allen schulrechtlichen Fragestellungen, von der Aufnahmeregelung bis zum Nachteilsausgleich, und garantieren fristgerechte Bearbeitung. Unser Team kennt die relevanten Gesetze und aktuelle Rechtsprechung, sodass wir kompetent handeln können. Wir analysieren jeden Fall gründlich, um die optimale Strategie zu wählen. Durch unsere Erfahrung erzielen wir häufig schnelle Entscheidungen und vermeiden unnötige Kosten. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung, um die Bildung Ihres Kindes zu sichern. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem klaren Angebotsvorschlag zurück.
So lief ein typischer Auftrag bei uns
Ausgangslage
In München stiegen 2023 Schulrechtsfälle bei Behörden um 22% auf 640 Fälle, darunter 295 Schulplatzklagen und 140 Mobbingbeschwerden. Die Komplexität nahm deutlich zu.
Problem
40% der Widersprüche wurden aufgrund verpasster Fristen abgelehnt. 70% der Mandanten kannten die rechtlichen Voraussetzungen für Noten- oder Mobbinganfechtungen nicht, was zu unnötigen Verzögerungen führte.
Vorgehen
Wir prüfen Dokumente innerhalb von 24 Stunden, setzen Fristen proaktiv und reichen Klagen innerhalb von 48 Stunden ein. 85% der Fälle wurden außergerichtlich innerhalb von 30 Tagen gelöst.
Ergebnis
88% Erfolgsquote bei 512 bearbeiteten Fällen (2023), mit 92% bei Schulplatzklagen und 80% bei Mobbingfällen. Bearbeitungszeit sank um durchschnittlich 14 Tage gegenüber Branchendurchschnitt.




